Kameraüberwachung in Geschäften, Restaurants und Sportvereinen: Sind Kameras in einem Supermarkt, Café oder Schwimmbad erlaubt?
- , von ASE
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Die Kameraüberwachung in oder um ein Geschäft, eine Gaststätte oder einen Sportverein kann zum Schutz von Eigentum, Besuchern und Mitarbeitern beitragen. Aber der Eingriff in die Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern ist erheblich. Daher dürfen Geschäftsinhaber nur dann Kameras aufstellen, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass der Eingriff in die Privatsphäre der Kunden und Mitarbeiter so gering wie möglich ist. Eine Kamera in einer Umkleidekabine, einem Umkleideraum oder einer Toilette geht zu weit, da Personen auf den Bildern zu sehen sein könnten.
Gerechtfertigtes Interesse
Der Unternehmer muss ein berechtigtes Interesse an der Kameraüberwachung haben. Zum Beispiel, um Diebstahl zu verhindern oder Kunden und Mitarbeiter zu schützen.
Notwendigkeit der Kameraüberwachung
Die Kameraüberwachung muss notwendig sein. Das heißt, der Unternehmer kann das Ziel auf keine andere Weise erreichen. Gibt es keine andere Möglichkeit, die weniger stark in die Privatsphäre eingreift? Das muss der Unternehmer zuerst prüfen.
Außerdem sollte die Kameraüberwachung nicht für sich allein stehen. Sie muss Teil eines Gesamtpakets von Maßnahmen sein.
Prüfung der Privatsphäre
Der Unternehmer muss zunächst eine Prüfung der Privatsphäre durchführen. Das bedeutet, dass er die Interessen von Kunden und Mitarbeitern gegen seine eigenen Interessen abwägt.
DPIA
Setzt der Unternehmer eine groß angelegte und/oder systematische Kameraüberwachung ein, um Diebstahl und Betrug durch Mitarbeiter zu bekämpfen? Wenn ja, muss der Arbeitgeber eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) durchführen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Unternehmer zu diesem Zweck eine Kameraüberwachung strukturell oder über einen längeren Zeitraum einsetzt.
Möchte der Unternehmer eine versteckte Kamera einsetzen (verdeckte Kameraüberwachung)? Dann muss der Unternehmer dafür immer eine DPIA durchführen. Auch wenn die verdeckte Kameraüberwachung nur gelegentlich stattfindet.
Rechte von Kunden und Mitarbeitern
Bevor die Kunden das Geschäft betreten, sollten sie wissen, dass es eine Kameraüberwachung gibt. Der Unternehmer muss sie darüber informieren. Zum Beispiel, indem er Schilder aufhängt. Es muss klar sein, zu welchem Zweck die Kameras dort angebracht sind.
Darüber hinaus gibt die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) den betroffenen Personen die folgenden Rechte auf Privatsphäre:
- Das Recht, Daten (Kamerabilder) einzusehen;
- das Recht auf Vergessenwerden;
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verwendung personenbezogener Daten.
Aufbewahrungsfrist für Kamerabilder
Der Unternehmer darf Kamerabilder nicht länger als nötig aufbewahren. Der Richtwert hierfür ist maximal vier Wochen.
Wurde jedoch ein Vorfall aufgezeichnet, z. B. ein Diebstahl? Dann darf der Unternehmer das entsprechende Filmmaterial aufbewahren, bis dieser Vorfall aufgeklärt ist.